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Presse
Urteile
Mietrecht Eis und Schnee
Vermieter dürfen die Streupflicht grundsätzlich auf Mieter übertragen (BGH VI ZR 126/07).
Der Vermieter muss dennoch überwachen, ob die Streupflicht durch den Mieter eingehalten wird (OLG Köln 19 U 37/95).
Mieter müssen jedoch nur die Streupflicht übernehmen, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag wirksam vereinbart wurde. Eine allgemeine Regelung in der Hausordnung reicht nicht aus. (OLG Frankfurt 16 U 123/87, AG Köln 210 C 107/10).
Geräumt und gestreut werden müssen primär die Gehwege und der Eingangsbereich vor dem Haus und zwar so breit, das zwei Passanten aneinander vorbeigehen können. Ein schmaler Streifen reicht somit nicht aus (OLG Nürnberg 6 U 2402/00).
Bei starken Schneefall muss nicht permanent gefegt werden. Wenn es jedoch leicht aufhört, muss der Verpflichtete wieder fegen und streuen. Notfalls auch mehrmals am Tag (OLG Celle 9 U 220/03, BGH VI ZR 49/83).
Kommt ein Verpflichteter seiner Streupflicht nicht nach und stürtz ein Passant und verletzt sich, kann er den Streupflichtigen verantwortlich machen (BGH VI ZR 126/07).
Mietrecht
Vorsicht Verjährung
Der Bundesgerichtshof hatte vor zwei Jahren entschieden, Mieter, die bei ihrem Auszug zu Unrecht renoviert haben, können von ihrem Vermieter Geldersatz verlangen (BGH VIII ZR 302 /07). Jedoch muss schnell gehandelt werden, da die Ansprüche sechs Monate nach Ende des Mietverhältnisses verjähren.
Erbecht
Vorsicht bei der Ausschlagung des Erbes
Das OLG Hamm entschied einen Fall, bei dem der Sohn und die Ehefrau des Erblassers je zur Hälfte Miterben wurden. Da der Sohn wollte, dass seine Mutter Alleinerbin werden sollte, schlug er das Erbe "aus allen Gründen" aus. Seine Mutter wurde dadurch jedoch nicht Alleinerbin, sondern es trat die gesetzliche Erbfolge ein. Dies führte dazu, dass neben ihr, die gesetzliche Erben zweiter Ordnung, z.B Geschister, Miterben wurden. Trotz Unkenntnis des Sohnes schlug eine Anfechtung der Ausschlagung fehl, da die Ausschlagungserklärung eindeutig sei, so das Gericht. Er hätte wissen müssen, dass die gesetzliche Erbfolge weitere Erbberechtigte hervorbringe ( OLG HAMM Az.: 15 W 176/11).
Erbschaft bei ALG II/ Hartz IV
Erbt jemand bei Bezug von ALG II, so ist diese Erbschaft nicht als Vermögen, sondern Einkommen anzusehen. Die Summe der Erbschaft wird bei dem monatlichen Einkommen berücksichtig und auf einem Zeitraum von zwölf Monaten aufgeteilt (Sozialgericht Koblenz Az.: S 6 AS 1070/08).
Kinder haften für die Kosten der Beerdigung ihrer Eltern
Kinder haften auch dann für die Beerdingskosten ihrer verstorbenen Eltern, wenn diese ein gestörtes Verhältnis zueinander hatten, da sie ihnen dennoch näher stehen als die Allgemeinheit (VG Koblenz Az.: 6 K 93/05).
Internet
Ab 01.08.2012 besserer Schutz vor Kostenfallen im Internet
Am 01.08.2012 tritt das Gesetzt zur Änderung des BGB zum verbesserten Schutz aller Verbraucher vor den Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr in Kraft. Ein Vertrag im elektronischen
Geschäftsverkehr kommt dann nur noch zu Stande, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich mit seiner Bestellung zur Zahlung verpflichtet (sog. "Buton-Lösung).
Für Hundebesitzer
Beschluss OVG Münster vom 20.07.2012 ( 5 A 2601 /10)
In NRW dürfen Hundebesitzer Ihre Vierbeiner auf Waldwegen ohne Leinen laufen lassen. Städte und Gemeinden könnten dort keinen Leinenzwang erlassen. Die Hunde dürften den Weg nur nicht verlassen, so
das OVG Münster. Ausnahmen gelten nur, und zwar nur auf ausdrückliche Anordnung der Forstbehörden des Landes, in Naturschutz - und Erholungsgebieten.